Sprechzeiten

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Informationen


e-Rezept (elektronisches Rezept)

Am 01.01.2024 wurde das e-Rezept eingeführt. Es soll Ihnen erleichtern, Ihre Medikamente zu bekommen. Wie funktioniert das? Vorausetzung ist, dass Ihre Versicherungskarte im aktuellen Quartal in der Praxis eingelesen wurde. Wird Ihnen in der Sprechstunde ein neues Medikament verordnet, erhalten Sie keinen Papierausdruck mehr. Sie können das neue Medikament sofort papierlos in der Apotheke Ihrer Wahl abholen. Benötigen Sie ein Wiederholungsrezept, bestellen Sie dieses telefonisch oder per e-Mail. Am folgenden Arbeitstag können Sie Ihr Medikament in der Apotheke Ihrer Wahl abholen. In der Apotheke benötigen Sie nur noch Ihre Versicherungskarte. Ein Rezeptausdruck ist nicht mehr erforderlich.